§ 1 Vertragsabschluss und -inhalt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Kunze Medien Online GmbH („Kunze“) und Unternehmern („Kunde(n)“), auch, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Der Kunde ist an sein schriftlich zu legendes Angebot 30 Tage ab Zugang bei Kunze gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt rechtswirksam ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots durch Kunze zustande.

§ 2 Leistungsumfang

Kunze bietet insbesondere folgende Hauptleistungen („Hauptleistung(en)“) im Online-Bereich an: Erstellung von Websites, Internetauftritten, Online-Shops, Erbringung von Online-Marketing im Bereich Suchmaschinen-Optimierung u.a.. Die jeweiligen Hauptleistungen sind im Vertrag beschrieben. Installation, Schulung, Servicierung und sonstige Nebenleistungen („Nebenleistung(en)“) gehören nur dann zu den Leistungspflichten von Kunze, wenn diese schriftlich vereinbart wurden und stellen diese sodann jeweils vertragliche Nebenpflichten dar. Kunze erbringt die Haupt- und Nebenleistungen nach den vertraglich vereinbarten oder sonst (schriftlich oder per E-Mail) gemachten Angaben des Kunden.
Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden betreffend Haupt- und Nebenleistungen von Kunze werden nur berücksichtigt, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen, und kann Kunze diesen Mehraufwand iHv bis zu 10% des gesamten Entgelts zusätzlich in Rechnung stellen. Übersteigt der erforderliche Mehraufwand 10 % des gesamten Entgelts, so hat Kunze den Kunden auf die Erhöhung des gesamten Entgelts schriftlich hinzuweisen und muss der Kunde für jenen Teil, welcher 10% des gesamten Entgelts übersteigt, zustimmen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. Kunze ist zu Teillieferungen berechtigt.
Festgehalten wird, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, zB: Rechtskonformes Impressum, Prüfpflichten bei Linksetzung und Forumsdiskussionen/Blogs/Chaträumen, Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter, etc. Für die Einhaltung solcher Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Kunze ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden oder anderweitige Pflichten verletzt, hat der Kunde Kunze schad- und klaglos zu halten.

§ 3 Entgelt, Preise und Zahlung

Mangels abweichender Vereinbarung, ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts über eine Laufzeit von 48 Monaten verpflichtet. Alle Preise (monatliches Entgelt etc) sind Gesamtpreise in Euro zzgl. USt. Versand- und sonstige Zusatzkosten sind in den Preisen nicht inbegriffen, soweit keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Ein etwaiger bei der Erfüllung der Haupt- oder Nebenleistungen entstandener Mehraufwand in Höhe von bis zu 10 % des gesamten Entgelts ist Kunze gesondert zu vergüten: Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge (i) des Vorliegens von Daten in nicht digitalisierter Form, (ii) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, (iii) von Aufwand für Lizenzmanagement, (iv) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie (v) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Übersteigt der erforderliche Mehraufwand 10 % des gesamten Entgelts, so hat Kunze den Kunden auf die Erhöhung des gesamten Entgelts schriftlich hinzuweisen und muss der Kunde für jenen Teil, welcher 10% des gesamten Entgelts übersteigt, zustimmen.

Mangels abweichender Vereinbarung, sind die Teilbeträge jeweils am Monatsersten im Vorhinein zur Zahlung fällig. Bei – wenn auch nur teilweisem oder unverschuldetem – Zahlungsverzug des Kunden, kann Kunze zusätzlich Verzugszinsen iHv 9,2% über dem Basiszinssatz verrechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde ist für den Fall eines Zahlungsverzugs verpflichtet, Kunze die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen (§ 458 UGB, § 1333 Abs 2 ABGB). Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung ist Kunze berechtigt, offene aber noch nicht fällige Beträge sofort fällig zu stellen (Terminsverlust), sofern Kunze hierüber vorher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche den Kunden gemahnt hat.
Kunze kann Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Kunze Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die verrechneten Leistungen anrechnen. Die Aufrechnung durch den Kunden mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Kunze ist ausgeschlossen.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Termine oder -fristen für die Erbringung von Haupt- oder Nebenleistungen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Haupt- oder Nebenleistung von Kunze die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart (zB Zurverfügungstellung von Unterlagen) und kommt der Kunde dem nicht nach, so verlängert sich die Zeit für die Fertigstellung der Haupt- oder Nebenleistung um die Zeit, die der Kunde seiner Mitwirkung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von (i) Änderungs- oder Erweiterungswünschen des Kunden, (ii) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Kunze nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, (iii) Problemen mit Produkten Dritter (zB Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich die Frist bzw der Termin für die Fertigstellung der Haupt- oder Nebenleistung entsprechend und gerät Kunze nicht in Verzug. Werden vom Kunden Änderungen oder Erweiterungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren ursprünglich vereinbarte Termine und Fristen ihre Gültigkeit. Unterbleibt eine Haupt- oder Nebenleistung aus Umständen, die dem Kunden zuzurechnen sind, so gebührt Kunze dennoch das gesamte Entgelt und ist Kunze in einem solchen Fall berechtigt, den Vertrag unter Nachholung einer angemessenen Frist zu kündigen. Kunze trifft insbesondere keine Warn- oder Prüfpflicht hinsichtlich vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen, Unterlagen, etc. Misslingt die vertraglich vereinbarte Haupt- oder Nebenleistung aufgrund offenbar unrichtiger Anweisungen des Kunden oder aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen etc, haftet Kunze für einen daraus resultierenden Schaden nicht. Soweit Kunze infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für sie unabwendbarer Umstände, die nicht in der Sphäre von Kunze liegen, vertragliche Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Kunze keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

§ 5 Abnahme

Der Kunde wird die Haupt- und Nebenleistungen von Kunze nach Maßgabe der von ihr zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Kunze die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Haupt- und Nebenleistungen gelten als abgenommen, wenn Kunze die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat, (i) und der Kunde spätestens nach 5 Werktagen die Abnahme erklärt, (ii) oder der Kunde die Website etc oder Teile davon für Dritte zugänglich ins Internet stellt oder Kunze damit beauftragt. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Haupt- und Nebenleistungen hätte Kenntnis nehmen können.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde wird Kunze notwendige Daten, vor allem einzuarbeitende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkung verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Sofern für die Erfüllung einer Haupt- oder Nebenleistung erforderlich, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Haupt- und Nebenleistungen von Kunze – wie zB einer Website – auftreten, wird der Kunde Kunze davon unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.

§ 7 Nutzungsrechte

Kunze räumt dem Kunden ein einfaches, ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des gesamten Entgelts. Der Nutzungszweck der Website etc und/oder von deren Bestandteilen ist auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Kunze über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Kunze geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Vertrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Sind die Vorlagen des Kunden mit Rechten Dritter belastet oder verfügt der Kunde nicht über das für den Vertrag erforderliche Nutzungsrecht, verpflichtet sich der Kunde gleichwertige Vorlagen oder Nutzungsrechte Kunze zur Verfügung zu stellen, einen allfälligen daraus resultierenden Schaden gegenüber Kunze zu ersetzen und Kunze im Fall der Inanspruchnahme durch einen Dritten schad- und klaglos zu halten. Kunze nimmt für die Website etc möglicherweise auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Kunze keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Kunze wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Kunze kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial in Höhe von 10 % des gesamten Entgelts durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers in Rechnung stellen. Übersteigen die Kosten 10 % des gesamten Entgelts, so hat Kunze den Kunden auf die Erhöhung des gesamten Entgelts schriftlich hinzuweisen und muss der Kunde für jenen Teil, welcher 10% des gesamten Entgelts übersteigt, zustimmen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website etc erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website etc nutzen. Wird Kunze vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwendet wurde, so ist der Kunde verpflichtet, Kunze schad- und klaglos zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Kunze über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Kunze dabei bestmöglich zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Kunze bekannt (zB durch Abmahnungen Dritter), so wird der Kunde Kunze unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Haftung

Mängel an Haupt- oder Nebenleistungen sind unverzüglich nach Abnahme der Haupt- oder Nebenleistung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Haupt-oder Nebenleistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 9 Monate ab Abnahme der Haupt- oder Nebenleistung. Das Vorliegen von Mängeln bei der Abnahme ist vom Kunden zu beweisen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB als auch ein Regress des Kunden gegen Kunze gemäß § 933b ABGB („Händlerregress“) sind ausgeschlossen. Kunze haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung entstanden sind. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien werden nicht gewährt.
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts Anderes geregelt ist, haftet Kunze nur für Schäden, die Kunze krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung betragsmäßig mit dem gesamten Entgelt beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Kunze ebenfalls nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Allfällige Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 6 Jahren nach Erbringung der Leistung. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Regressansprüche des Kunden gegen Kunze gemäß Produkthaftungsgesetz (PHG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Kunze verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, Kunze schad- und klaglos zu halten, wenn ein Dritter Kunze in Anspruch nimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Kunze verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

§ 9 Laufzeit, Beendigung

Mangels abweichender Vereinbarung, wird der Vertrag auf 48 Monate abgeschlossen und verlängert sich die Laufzeit des Vertrags um jeweils 1 Jahr, sollte dieser nicht zumindest 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erklären.

§ 10 Sonstiges

Alle Mitteilungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung betreffen, können, sofern diese AGB keine strengere Form vorsehen oder gesetzlich eine andere Form zwingend vorgeschrieben ist, per E-Mail an office@kunze-medien.at erfolgen. Es gilt österreichisches Recht, ausgenommen die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht. Erfüllungsort ist Wien. Vertragssprache ist Deutsch. Das für den 1. Wiener Bezirk jeweils sachlich zuständige Gericht ist ausschließlich zuständig. Ist oder wird eine Bestimmung, nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und gilt eine dieser Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige bzw undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dasselbe gilt für Lücken.

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WIR SIND ÜBERSIEDELT

Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass wir nun an folgendem Standort zu finden sind:

Campus 21
Gebäude F09, Büro 301
2345 Brunn am Gebirge

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